Ganzheitliche Planung vom Profi

In der heutigen Umweltsituation kommt der Raum- und Siedlungsplanung ein sehr grosser Stellenwert zu. Deshalb ist es wichtig, alle raumwirksamen Tätigkeiten auf die verschiedenen Nutzungsbedürfnisse abzustimmen. Das stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten und verlangt eine ganzheitliche Betrachtungsweise.

Raum- und Siedlungsplanung

Wir beschäftigen uns seit 50 Jahren mit Fragen zur Raum- und Umweltplanung sowie deren Umsetzung auf kommunaler Stufe. Unsere Fachleute legen grossen Wert darauf, neue Rahmenbedingungen wie beispielsweise das neue kantonale Baugesetz oder laufende Entwicklungsprozesse zu konkretisieren. Das erreichen wir mit Hilfe von Planungsgrundsätzen und -massnahmen, damit sowohl heutige als auch zukünftige nötige Strukturveränderungen möglich sind.

Wir bieten Ihnen folgende Planungsarbeiten:

Die Nutzungsplanung ist das zentrale kommunale Instrument der Raumentwicklung. Dieses wird auf einen Planungshorizont von 15 Jahren ausgerichtet. Im Kanton Aargau besteht die allgemeine Nutzungsplanung aus dem Bauzonen- und Kulturlandplan sowie der Bau- und Nutzungsordnung. Mit der Nutzungsplanung können Gemeinden ihre Entwicklungsziele umsetzen und durch geeignete Massnahmen grundeigentümerverbindlich festlegen.

Gemeinden können Sondernutzungsplanungen erlassen, um damit in einem konkreten und festgelegten Perimeter die Erschliessung und Gestaltung festzulegen. Dadurch möchten sie eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität sicherstellen und leisten so einen grossen Beitrag an der Siedlungsentwicklung.

Gestaltungspläne legen unter anderem Bestimmungen zur Einpassung und Qualität einer Überbauung, Volumen, Erschliessung, Umgebungs- und Freiraumgestaltung, Energie und Lärmschutz fest. Dabei sind Abweichungen von der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) möglich, wenn dadurch eine bessere Siedlungs- und Landschaftsgestaltung erzielt werden kann.

Erschliessungspläne regeln die Erschliessung und Aufwertung des Strassenraumes. Dabei legen sie Bestimmungen zu Strassen, Vorplätzen und Plätzen sowie deren Gestaltung fest. Sie regeln Einrichtungen für die Parkierung, den Langsamverkehr und den öffentlichen Verkehr, Lärmschutzmassnahmen sowie Freiraum- und Begegnungszonen.

Die Verkehrsrichtplanung legt die Ziele der Verkehrsentwicklung einer Gemeinde in einem kommunalen Gesamtplan Verkehr für die nächsten 10 bis 15 Jahre fest. Dabei bezieht sie alle Aspekte der Mobilität mit ein und zeigt auf, wie die Verkehrskapazitäten mit der Siedlungsentwicklung abzustimmen sind.

Wir unterstützen Gemeinden bei der Festlegung von Tempo 30- und Begegnungszonen. Ebenfalls konzipieren wir den Strassenraum, damit die Geschwindigkeiten entsprechend eingehalten werden.

Wir erarbeiten abgestimmte Parkraumkonzepte und Parkierungsreglemente für Gemeinden und helfen bei der Umsetzung.

Die Anforderungen an Bauherren werden aufgrund von komplexeren Zusammenhängen und technischen Vorschriften immer grösser. Das öffentliche Beschaffungswesen wird ebenfalls anspruchsvoller. Gerne beraten wir Bauherrschaften und leisten Unterstützung. Für Gemeinden erarbeiten wir auch Expertisen für beispielsweise Arealüberbauungen und Gestaltungspläne.

Ihre Ansprechperson

Timon Schlumpf

Timon Schlumpf
Geschäftsleitung Planung

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ts@ingsenn.ch