Baupolizei und Baubewilligungsverfahren

Die baupolizeiliche Prüfung von Baugesuchen für Gemeinden ist seit 1971 eine unserer Kernaufgaben. Die immer komplexeren Gesetze und Vorschriften sowie die vielen wegweisenden Beschwerdeentscheide der verschiedenen Verwaltungen und Gerichte führen in der Bauverwaltung oft zu immer komplizierteren Prozessen, wenn es um Bewilligungen geht.

Wir haben den Durchblick im Baurecht

Auf eidgenössischer und kantonaler Ebene werden ständig neue oder geänderte Gesetze und Verordnungen in Kraft gesetzt. Dazu zählen zum Beispiel das Raumplanungsgesetz mit der dazugehörigen Raumplanungsverordnung oder das Bundesgesetz über den Umweltschutz mit der Lärmschutzverordnung. Dadurch ist das Baubewilligungsverfahren auch im kommunalen Bereich wesentlich arbeitsintensiver geworden. Gemeinden ohne eigene Bauverwaltung haben oft erhebliche Probleme mit dem Bewilligungsverfahren. Wir unterstützen gerne, denn wir kennen uns im Baurecht aus.

Die baupolizeiliche Prüfung von Baugesuchen ist seit 1971 unser Tagesgeschäft, und wir übernehmen auch viele weitere Aufgaben im Baurecht:

Bei der baupolizeilichen Prüfung der Baugesuche berücksichtigen wir die massgebenden eidgenössischen und kantonalen Gesetze und Verordnungen, die eigene Gemeindebauordnung sowie diverse kommunale Reglemente.

Wir formulieren die Anträge an die Baukommission oder den Gemeinderat basierend auf speziellen Checklisten, die auf die Bedürfnisse der Gemeinden abgestimmt sind.

Das erfahrene Team vom Ingenieurbüro Senn formuliert Einspracheentscheide und Beschwerdevernehmlassungen professionell und mit grosser Aussicht auf Erfolg.

Wir beraten den Gemeinderat, die Baukommission oder die Bauherrschaft bei allen Bauvorhaben, so zum Beispiel in Dorfzonen, Kernzonen oder bei Arealüberbauungen.

Auf Wunsch der Gemeinde entwerfen wir diverse Schriften.

Wir führen folgende Baukontrollen durch:

Im Rahmen der Baukontrollen kontrollieren unsere Vermesser die Profile und das bestehende Terrain. Damit erlangt die Bewilligungsbehörde und die private Bauherrschaft Sicherheit, dass es während des Baus keine bösen Überraschungen gibt.

Sobald der Hochbau startet, kontrollieren wir die Lage und Höhe des Gebäudes. Nur wenn dann alles in Ordnung ist, steht dem Neu- oder Umbau nichts mehr im Wege.

Die Versorgung eines Gebäudes mit Trinkwasser und die Abwasserentsorgung sind für die meist privaten Bauherrschaften essenziell. Da beide Anlagen nach dem Bau meist nicht mehr zugänglich sind, kontrollieren wir sie mit besonders grosser Aufmerksamkeit. Zudem stellen wir sicher, dass die gebauten Leitungen auch im Werkleitungskataster oder GIS korrekt nachgeführt werden.

Bei der Rohbaukontrolle überprüfen wir, ob das Gebäude entsprechend der bewilligten Baugesuchsunterlagen erstellt wurde. Dabei kontrollieren wir unter anderem die Raumaufteilungen, Gebäudeöffnungen und Raumhöhen.

Bezugs- und Schlusskontrollen umfassen die Freigabe des Gebäudes für den Bezug der Bewohner. Dabei steht die Sicherheit an erster Stelle. Wir überprüfen, ob Geländer- und Brüstungen vorhanden sind und der Norm entsprechend erstellt wurden, ob Wasser und elektrische Installationen funktionieren und korrekt verbaut wurden, die Zufahrt und der Zugang zu den Liegenschaften gewährleistet sind und die Umgebung sicher und nach bewilligtem Umgebungsplan erstellt wurde.

Bauverwaltung

Das Ingenieurbüro Senn führt die Bauverwaltung für Gemeinden wie Freienwil, Wohlenschwil und Islisberg. In der Gemeinde Killwangen (Bauverwaltung seit 2005) sind wir zuständig für die öffentlichen und privaten Hoch- und Tiefbauten, die Kanalisationsanlagen sowie für alle Unterhaltsarbeiten an Entsorgungsanlagen, Strassen, öffentlichen Bauten und Anlagen und im weiteren auch für die Raum- und Nutzungsplanungen.

Ihre Ansprechperson

Timon Schlumpf

Timon Schlumpf
Geschäftsleitung Planung

+41 56 296 30 91
ts@ingsenn.ch