Im Dorfzentrum der Gemeinde Döttingen sollen diverse Grundstücke durch den privaten Eigentümer neu überbaut werden. Die Parzellen liegen in der Kernzone und sind mit älteren Gewerbebauten bebaut. Die Grundstücke sind nicht mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt, jedoch besteht über das Areal ein rechtsgültiger Erschliessungsplan und ein rechtsgültiger Gestaltungsplan. Der Grundeigentümer möchte wiederum mit einem Gestaltungsplan eine neue Arealentwicklung aufgleisen und die bestehenden Sondernutzungsplanungsinstrumente ganzheitlich oder teilweise aufheben.
Das Areal liegt an der Kantonsstrasse K285 und im Dorfzentrum von Döttingen. Die Einpassung ins Ortsbild ist zusätzlich zu berücksichtigen, wie auch die herausfordernde Arealerschliessung und das Grundwasservorkommen.
Als Grundlage für den Gestaltungsplan dient das Richtprojekt Architektur und das Richtprojekt Umgebung.